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   BVerwG, 24.05.1989 - 6 B 54.88   

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https://dejure.org/1989,5726
BVerwG, 24.05.1989 - 6 B 54.88 (https://dejure.org/1989,5726)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.1989 - 6 B 54.88 (https://dejure.org/1989,5726)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1989 - 6 B 54.88 (https://dejure.org/1989,5726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Trennungsgeld eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1989 - 6 B 54.88
    Nach dieser Vorschrift ist eine Revision nur dann zuzulassen, wenn die Rechtssache mindestens eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 03.10.1968 - II C 82.67

    Anspruch eines Beamten auf Trennungsentschädigung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1989 - 6 B 54.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar bereits in dem Urteil vom 3. Oktober 1968 - BVerwG 2 C 82.67 - (DÖD 1969, 113) ausgeführt, daß es Fälle geben könne, in denen der Dienstherr auch bei fehlender Umzugswilligkeit des Beamten (Soldaten) durch die Versagung von Trennungsgeld gegen Treu und Glauben verstößt und damit rechtsmißbräuchlich handelt.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 24.05.1989 - 6 B 54.88
    Nach dieser Vorschrift ist eine Revision nur dann zuzulassen, wenn die Rechtssache mindestens eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • VG Gießen, 23.12.1997 - 5 E 744/93

    Voraussetzungen für die Gewährung von Auslandstrennungsgeld; Versetzung eines

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  • VG Düsseldorf, 16.07.2010 - 26 K 2929/09

    Trennungsentschädigung Umzugskostenvergütung Zusage Widerruf Rücknahme

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, dass es Fälle geben kann, in denen der Dienstherr nach Erteilung einer Zusage der Umzugskostenvergütung trotz fehlender Umzugswilligkeit des Beamten durch die Versagung von Trennungsgeld gegen Treu und Glauben verstößt und damit rechtsmissbräuchlich handelt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.05.1989 - 6 B 54/88 - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.1991 - 2 A 11236/91 - Juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.05.1989 a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - 1 A 158/20

    Bewilligung einer Trennungsentschädigung in Form einer Wegstreckenentschädigung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1968 - II C 82.67 -, Wolters-Kluwer, Rn. 17; siehe auch unter Bezugnahme hierauf BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1989 - 6 B 54.88 -, juris, Rn. 5.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1968 - II C 82.67 -, Wolters-Kluwer, Rn. 19; siehe auch unter Bezugnahme hierauf BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1989 - 6 B 54.88 -, juris, Rn. 5.

  • VG Kassel, 15.03.2004 - 7 E 954/00

    Trennungsgeld, Umzugskostenzusage, Umzugswilligkeit, Treu und Glauben

    Ebenso in Fällen, wo der Beamte (Soldat) im Zeitpunkt der Versetzung an einen anderen Dienstort aufgrund des Verhaltens des Dienstherrn jedenfalls darauf vertrauen konnte, dass die Verwendung nur für einen kurzen Zeitraum erfolgt, und es z.B. im Vertrauen darauf unterlassen hatte, gegen die Versetzung vorzugehen (vgl. die entsprechenden Hinweise in BVerwG, B.v. 24.05.1989 - 6 B 54.88 - Buchholz 262 § 2 TGV Nr. 3 sowie VGH Mannheim, U.v. 06.05.1992 - 11 S 1951/91 - recherchiert bei juris; OVG Koblenz, U.v. 18.12.1991 - 2 A 11236/91 - recherchiert bei juris).

    Rechtsmißbräuchliches Verhalten des Dienstherrn wurde jedoch verneint, wenn lediglich die Möglichkeit der Weiterversetzung des Bediensteten bestand (BVerwG, B.v. 24.05.1989 a.a.O.) oder die Verwendungsdauer am neuen Dienstort ungewiss war, weil im Zeitpunkt der Versetzung zwar die künftige Auflösung der aufnehmenden Dienststelle bereits beschlossen war, aber der Zeitpunkt der Auflösung sowie die Frage, ob und in welcher Form möglicherweise eine Außenstelle bestehenbleiben werde, noch offen waren (VG Meiningen, U.v. 22.10.1998 - 1 K 706/97 - recherchiert bei juris).

  • VG Gelsenkirchen, 18.08.2023 - 3 K 3552/18

    Auslagenersatz, Trennungsentschädigung, Überleitung, Eingliederungsgesetz,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1989 - 6 B 54/88 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 1992- 11 S 1951/91 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 1991 - 2 A 11236/91 -, juris.
  • BVerwG, 06.03.1990 - 6 B 5.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Danach reicht nämlich die bloße - mehr oder weniger konkrete - Möglichkeit einer Rückversetzung oder Weiterversetzung nicht aus, um die Versagung von Trennungsgeld als rechtsmißbräuchlich anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1968, a.a.O. ) bzw. um dem Bediensteten die Berufung auf eine Unzumutbarkeit des Umzuges zu eröffnen (vgl. Beschluß des Senats vom 24. Mai 1989 - BVerwG 6 B 54.88 - ).
  • VG Kassel, 08.05.2003 - 7 E 1855/02
    Nach der Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 24.05.1989, - 6 B 54/88 -, Buchholz 262 § 2 TGV Nr. 3; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.12.1991, - 2 A 11236/91 -, beide m.w.N.) kann es in besonders gelagerten Fällen es der Behörde verwehrt sein, sich auf § 2 TGV zu berufen, wenn dies dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben widerspricht.
  • VG Darmstadt, 11.06.2003 - 5 E 454/01

    Anspruch auf Trennungsgeld bei Versetzung an einen anderen Dienstort; Begriff der

    Dagegen kann sich der Beamte nicht nach Treu und Glauben auf die Unzumutbarkeit eines Umzugs berufen, wenn lediglich die Möglichkeit einer Weiterversetzung besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.05.1989 - 6 B 54/88 -, [...]Ausdruck).
  • VG Düsseldorf, 20.04.2011 - 26 K 5121/10

    Trennungsentschädigung Umzugskostenvergütung Zusage Widerruf Rücknahme Beamte

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es Fälle geben kann, in denen der Dienstherr nach Erteilung einer Zusage der Umzugskostenvergütung durch die Versagung von Trennungsgeld gegen Treu und Glauben verstößt und damit rechtsmissbräuchlich handelt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.05.1989 6 B 54/88 Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.1991 2 A 11236/91 Juris.
  • OVG Niedersachsen, 11.12.1996 - 2 L 4798/95

    Tätigkeitsverbot für ausgeschiedenen Soldaten;; Abhängigkeit, wirtschaftliche;

    Das Verwaltungsgericht hat in enger Anlehnung an die Maßstäbe der Rechtsprechung des BVerwG (aaO sowie Urt. v. 14.02.1990 - 6 B 54.88 -, NVwZ-RR 1990, 430) die Voraussetzungen des Untersagungstatbestandes geprüft, und zwar bezüglich der Fallgruppe "Integrität der Amtserfüllung in den Streitkräften - Vertrauensverlust wegen Anscheins wirtschaftlicher Abhängigkeit".
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